Grevenbroich + Rommerskirchen:#Zusammenfinden

Informationsabend zur neuen Gemeindestruktur
Seit Monaten beschäftigen sich unsere Kirchenvorstände mit der vom Erzbistum angeordneten Strukturreform. 2027 werden aus 21 Kirchenvorständen 4 werden. Was das bedeutet und wie wir versuchen werden, unsere 21 Gemeinden und Kirchen vor Ort zu erhalten, darüber möchten wir am Donnerstag, den 12.06. um 19.30 Uhr in der Kirche St. Stephanus in Elsen alle interessierten Gemeindemitglieder informieren. Keine Gemeinde wird allein überleben, aber miteinander schaffen wir das!
Ort: Kirche St. Stephanus, Elsner Haus 10, 41515 Grevenbroich Elsen
Termin: 12.06.2025 um 19:30 Uhr

Einige Informationen zur weiteren Entwicklung unserer Gemeinden in Grevenbroich und Rommerskirchen
Wir möchten Sie hiermit über einige Veränderungen (sogenannte Strukturreformen) informieren, die unsere 21 Gemeinden in Grevenbroich und Rommerskirchen in den kommenden Jahren betreffen werden:
- Unsere 21 Pfarreien in Grevenbroich und Rommerskirchen bilden eine sogenannte Pastorale Einheit.
Eine „Pfarrei“ oder „Kirchengemeinde“ ist die organisatorische Rechtsform. Das sagt noch nichts über die Anzahl konkreter Gemeinden und Kirchen vor Ort aus. Eine Pfarrei oder Kirchengemeinde kann also aus mehreren Gemeinden mit Kirchen vor Ort bestehen. - Das Erzbistum strebt den Zusammenschluss („Fusion“) aller Gemeinden einer Pastoralen Einheit zu einer einzigen Pfarrei an. Als Alternative ist dieser Zusammenschluss auch auf der Ebene der bisherigen Kirchengemeindeverbände möglich, d.h. für uns auf der Ebene von Rommerskirchen/Gillbach, GV-Elsbach/Erft, GV-Niedererft und GV-Vollrather Höhe. Diese Alternative nennt sich „Spurwechsel“.
- Für einen solchen Spurwechsel haben sich all unsere Gremien entschieden.
- Unsere 21 Pfarreien werden sich deshalb voraussichtlich zum 01.01.2028 zu 4 neuen Pfarreien zusammenschließen („fusionieren“).
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Zu klären ist jetzt, auf welche Weise die Fusion erfolgt. Es bestehen zwei Möglichkeiten:
a. Pfarreineugründung: Die 5 bzw. 6 Gemeinden Schließen sich zu einer neuen Pfarrei zusammen
b. Anschlussfusion: 4 bzw. 5 Pfarreien schließen sich einer der bestehenden Pfarreien an. -
Für uns werden bei der Entscheidung vor allem steuerrechtliche Erwägungen ausschlaggebend sein, z.B.in welchem Falle mehr Grunderwerbssteuer anfällt.
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Eine der Kirchen muss dann zur offiziellen „Pfarrkirche“ bestimmt werden, was aber nicht bedeutet, dass dort mehr Gottesdienste stattfinden. Gottesdienste werden wie bisher in allen Kirchen angeboten und richten sich nach der Gemeindegröße.
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Für die 4 aus der Fusion entstandenen Pfarreien müssen wir einen neuen verbindenden Namen finden – eine(n) Heilige(n) oder ein biblisches Ereignis (z.B. Christi Auferstehung). Hierbei suchen wir nach etwas, was uns alle verbindet und streben einen breiten Konsens (keine schnelle Mehrheitsentscheidung) an.
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Die pastorale Einheit erhält hat als Rechtsträger einen neuen Kirchengemeindeverband, der aus den 4 neuen Pfarreien zeitgleich mit der Fusion der Pfarreien gegründet wird.
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Die Zuweisung der Kirchensteuermittel durch das Erzbistum erfolgt in Zukunft nicht mehr wie bisher auf der Ebene der 21 Pfarreien, sondern auf der Ebene der Pastoralen Einheit. Wir müssen dann über eine faire Verteilung vor Ort beratschlagen. Das erfordert in Zukunft also mehr Zusammenarbeit und ein Mitdenken für die anderen Gemeinden. Zusätzlich wird die Zuweisungsordnung geändert, sodass mit geringeren Mitteln gerechnet werden muss.
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Die Einnahmen aus dem eigenen Vermögen (z.B. Landverpachtung, Windräder) bleiben auf der Ebene der vier neuen Pfarreien.
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Die Kitas werden zum 1.8.2027 in den neuen zentralen Kita-Träger im Erzbistum Köln, die Katholino gGmbH übertragen. Die seelsorgerische Begleitung bleibt unsere Aufgabe
Unsere Gemeinden haben nur dann eine Zukunft, wenn wir alle mitnehmen – oder sie haben keine Zukunft.
Wir sind überzeugt, dass wir diese Herausforderungen gemeinsam meistern werden. Sie sind gering im Vergleich zu den Herausforderungen, vor denen wir gesellschaftlich und global stehen.
Alles, was hier aufgelistet wurde, betrifft die rechtliche Organisationsform. Das Gemeindeleben vor Ort und die Seelsorge („Pastoral“) sind davon nicht berührt. Hier ist es unsere ausdrückliche Absicht, das Leben in allen 21 Gemeinden vor Ort gemeinsam lebendig zu halten und unsere 21 Kirchen als Mittelpunkte der Gemeinden zu erhalten.