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Kirchenvorstandswahl 2025:Novum

Bei der diesjährigen KV-Wahl gibt es ein großes Novum: Zum ersten Mal ist es möglich, in einer Gemeinde, die nicht die eigene Wohnsitzpfarre ist, zu wählen und gewählt zu werden. Dafür muss ein Antrag bis 7. Juni 2025 eingereicht werden.
Kirchenvorstandswahl
Datum:
21. Mai 2025
Von:
Pfr. Meik-Peter Schirpenbach

Kirchenvorstandswahlen im November 2025

Aufgrund des neuen Wahlrechts besteht nun erstmals die Möglichkeit in einer anderen Pfarrei als der eigenen Wohnortpfarrei den Kirchenvorstand mit zu wählen oder sich wählen zu lassen. Den Antrag dazu müssen Sie allerdings schon bis zum 7.6.2025 in einem unserer Pastoralbüros stellen. Sie erhalten ihn hier: Antrag auf Umtragung in eine andere Liste der Wahlberechtigten