Datum:
21. Mai 2025
Von:
Pfr. Meik-Peter Schirpenbach
Aufgrund des neuen Wahlrechts besteht nun erstmals die Möglichkeit in einer anderen Pfarrei als der eigenen Wohnortpfarrei den Kirchenvorstand mit zu wählen oder sich wählen zu lassen. Den Antrag dazu müssen Sie allerdings schon bis zum 7.6.2025 in einem unserer Pastoralbüros stellen. Sie erhalten ihn hier: Antrag auf Umtragung in eine andere Liste der Wahlberechtigten