In unserer Satzung ist der Zweck der Stiftung sehr weit gefasst.
Zitat aus der Stiftungssatzung:
… Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Religion, der Erziehung, der Jugend- und Altenhilfe, der Volksbildung…
Das Kuratorium wird erste Projekte vorstellen, wenn entsprechende Spendenbeträge vorhanden sind.
Denkbar wären unter anderem:
- Finanzierung einer Fachkraft für Kinder- und Jugendarbeit, z.B. für eine Bibelwoche, eine Ferienfreizeit oder Ähnliches
- Förderung des Ehrenamtes in unseren Kirchengemeinden
- Bezuschussung von Aktionen innerhalb der Erstkommunion- oder Firmvorbereitung zur Stärkung der Gemeinschaft.
Denn das macht Kirche aus!