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Kirchengemeindeverband + Kirchenvorstand

Kirchengemeindeverbände und Kirchenvorstände

Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist der Rechtsträger der Kirchengemeinde als juristische Person. Er besteht aus gewählten Pfarrangehörigen sowie dem leitenden Pfarrer.

Der Kirchenvorstand ist zuständig für:

  • Die Verwaltung der Einrichtungen und des Vermögens der Kirchengemeinde
  • Die Aufstellung und Überwachung des Haushaltplanes
  • Die Sorge und Unterhaltung der kirchlichen Gebäude

Er ist der Gemeinde und dem Erzbistum verantwortlich für den Erhalt der Sachwerte und den ordnungsgemäßen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln.

Rechtsgrundlage:
Die Rechtsgrundlage für den Kirchenvorstand ist im Kirchenrecht für die ganze katholische Kirche verankert. Das Kirchenrecht ist zusammengefasst im "Codex Juris Canonici". Daneben gibt es noch ergänzende Vorschriften der einzelnen Bistümer. In unserem Bistum wird der Kirchenvorstand von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt.
Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person "Kirchengemeinde".
Das heißt, wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen Personen schließen will, so tut sie dies durch die Mitglieder des Kirchenvorstandes. 

Arbeitsweise:
Der Kirchenvorstand tagt in regelmäßigen Abständen in nichtöffentlicher Sitzung, in der die anstehenden Tagesordnungspunkte beraten und in Mehrheitsbeschlüssen rechtskräftig gemacht werden. Er vertritt in erster Linie die Interessen der Gemeinde und ist auf die Vorschläge und Anregungen aus der Gemeinde angewiesen. Natürlich auch auf berechtigte Kritik.

Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens

Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen und rheinland-pfälzischen Anteil des Erzbistums Köln

In jeder der 21 Kirchengemeinden, die zur katholischen Kirche in Grevenbroich und Rommerskirchen gehören, sind die gewählten Kirchenvorstände über die Pastoralbüros zu erreichen.