Grevenbroich und Rommerskirchen:Wahl der Kirchenvorstände

Wer darf mitwählen?
Aktives Wahlrecht haben alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde wohnen und nicht aus der Kirche ausgetreten sind. Ab Donnerstag, den 25.09.2025 bis Freitag, 03.10.2025 liegen die Listen der Wahlberechtigten aus. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, seine personenbezogenen Daten einzusehen und ggf. auch Einspruch einzulegen.
Rommerskirchen-Gilbach: Alle Wählerlisten der Kirchengemeinden liegen im Pastoralbüro, Kirchgasse 6, 41569 Rommerskirchen täglich von 10 bis 12 Uhr (außer Samstag, Sonntag, Feiertag) vom 25.09.2025 bis 03.10.2025 zur Einsicht aus.
Vollrather Höhe: Alle Wählerlisten der Kirchengemeinden liegen im Pastoralbüro, An St. Josef 1, GV-Südstadt täglich von 10 bis 12 Uhr (außer Samstag, Sonntag, Feiertag) vom 25.09.2025 bis 03.10.2025 zur Einsicht aus.
Ausnahme: Da die Kirchengemeinde St. Lambertus Neurath bereits am 02.11.2025 wählt, erfolgt die Auslage in der Vorwoche.
Elsbach-Erft: Alle Wählerlisten der Kirchengemeinden liegen im Pastoralbüro, Am Markt 5, GV-Stadtmitte täglich von 10 bis 12 Uhr (außer Samstag, Sonntag, Feiertag) vom 25.09.2025 bis 03.10.2025 zur Einsicht aus.
Wer kann sich zur Wahl stellen?
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es wird eine Vorschlagsliste der Kandidierenden erstellt und veröffentlicht. Ergänzungsvorschläge sind möglich.
Wann und wie wird gewählt?
Die Kirchenvorstandswahl findet am Wochenende, 8./9. November 2025 per Stimmzettel im Wahllokal statt. Briefwahl ist möglich.
Sollte es in einzelnen Gemeinden notwendig sein, kann der Wahltermin auch vorverlegt werden. In diesem Fall wird rechtzeitig per Aushang und Veröffentlichung informiert.
Eine bereits feststehende Ausnahme ist St. Lambertus Neurath: Dort wird schon am 2. November 2025 gewählt.