Grevenbroich und Rommerskirchen:Wahl der Pfarrgemeinderäte

Wer darf mitwählen?
Aktives Wahlrecht haben alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind, in der Gemeinde wohnen und nicht aus der Kirche ausgetreten sind.
Wer kann sich zur Wahl stellen?
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, aktiv am Leben der Kirche teilnimmt und das Sakrament der Firmung empfangen hat.
Die Bekanntgabe des Wohlvorschlages erfolgt vom 08. bis 22. September 2025 in den Schaukästen und Pfarrnachrichten der Seelsorgebereiche.
Ergänzungsvorschläge können eingereicht werden bis 28. September 2025.
Die Bekanntgabe der endgültigen Kandidatenliste erfolgt ab 29. September 2025.
Wann und wie wird gewählt?
Die PGR-Wahl findet am Wochenende, 8./9. November 2025 per Stimmzettel im Wahllokal statt. Briefwahl ist möglich.
Sollte es in einzelnen Gemeinden notwendig sein, kann der Wahltermin auch vorverlegt werden. In diesem Fall wird rechtzeitig per Aushang und Veröffentlichung informiert.